Sehr geehrte Mitglieder, Anschlussnutzer, Bauherrinnen und Bauherren,
Installationsfirmen, Bauaufsichten sowie alle am Bau beteiligten,
Mit dieser Fragenliste möchten wir Ihnen Informationen zum Trinkwasseranschluss sowie allgemeine Informationen zur Wasserversorgungsgenossenschaft Schülp eG geben. Im Zweifel ist die aktuell gültige Satzung und Wasserlieferordnung maßgebend.
Bitte lesen Sie für Ihren geplanten Vorgang die entsprechenden Abschnitte. Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen oder geplanten Abweichung von den Vorgaben.
Neubau
Wie bekomme ich einen Bauwasseranschluss?
- Sie müssen als Eigentümer Mitglied der Genossenschaft sein.
Falls Sie noch kein Mitglied sind sind, senden Sie und bitte den Mitgliedsantrag ausgefüllt zu.
- Sie senden uns den ausgefüllten Wasserversorgungsantrag zu. Gerne dürfen Sie uns den Mitgliedsantrag und den Wasserversorgungsantrag zusammen zusenden.
- Sie erhalten von uns eine Rechnung über Bauwasser, welche Sie bitte begleichen.
- Wir beauftragen eine Fachfirma den Bauwasseranschluss zu erstellen und in Betrieb zu nehmen.
Wie bekomme ich einen Hausanschluss?
- Sie müssen als Eigentümer Mitglied der Genossenschaft sein. Falls Sie noch kein Mitglied sind sind, senden Sie und bitte den Mitgliedsantrag ausgefüllt zu.
- Sie senden uns den ausgefüllten Wasserversorgungsantrag zu.
- Sie lassen die Wasserleitung in das Objekt sowie die Installation im Haus fachgerecht erstellen. Dabei sind die technischen Details zum Wasseranschluss (s.u.) zu beachten.
- Sie informieren uns mindestens 3 Wochen vor der geplanten Inbetriebsetzung bzw. dem Umschluss des Bauwasseranschlusses.
- Wir liefern Ihnen einen Zähler der Ihrerseits fachgerecht eingebaut wird. Wir behalten uns das Recht vor die Ausführungen während oder nach dem Einbau zu kontrollieren.
- Der Umschluss bzw. Öffnunge des Hausanschlussschiebers wird von uns beauftrag.
Technische Details zum Wasseranschluss
- Welcher Zählertypen werden verbaut?
- Grundsätzlich sind nur Waagerechte Zählerplätze mit Traverse für eine Zählerbaulänge von 190mm und einer Nennweite DN20 zulässig. Durch die Vermeidung einer Zählertypenvielfalt können wir günstige Preise erreichen die auch Ihnen als Genossenschaftsmitglied zugute kommen.
- Ich benötige aber einen speziellen Zähler!
Sollten Sie dennoch Sonderzähler wünschen ist das schriftlich mit uns abzustimmen. Wir behalten uns dann auch Sonderpreise vor.
- Benötige ich einen Druckminderer?
- Nein. Da wir im Normalbetrieb einen Wasserdruck ≤ 5 bar am Wasserwerksausgang liefern und zusätzlich ein Überdruckventil mit 6 bar betreiben ist ein Druckminderer nicht notwendig.
- Benötige ich eine Wasseraufbereitung?
- Nein. Unser Wasser entspricht der Trinkwasserverordnung. Der Härtebereich ist „weich“ (Gesamthärte 7,2 °dH).
- Benötige ich einen Wasserfilter?
- Das empfehlen wir gemäß DVGW-Vorgaben. Weiterhin empfehlen wir aus Kostengründen Rückspülbare Filter die auch regelmäßig (je Wasserdurchsatz alle 3 bis 6 Monate) gespült werden sollten.
Soweit möglich empfehlen wir der Außenwasseranschluss vor dem Filter abzuzweigen um z.B. nach Netzspülungen den Filter gezielt umgehen zu können.
Mitgliedschaft
- Muss ich Mitglied der Genossenschaft sein?
- Ja, wenn Sie als Eigentümer einer Immobilie an das Wassernetz der Genossenschaft angeschlossen werden möchten.
Wenn Sie Mieter sind ist Ihr*e Vermieter*in Mitglied der Genossenschaft und die Wasserabrechnung erfolgt ziwschen Ihnen und dem Vermieter
- Muss ich je Immobilie ein Genossenschaftsanteil erwerben?
- Nein, es ist nur eine Mitgliedschaft mit einem Genossenschaftsanteil notwendig.
- Wie funktioniert das mit Eigentumswohnungen?
- Hier kann gewählt werden ob die WEG oder jeder Eigentümer Genossenschaftsmitglied werden kann. Siehe dazu speziellen Ausführungen
Kosten
Wie bekomme ich einen Bauwasseranschluss?
- Sie müssen als Eigentümer Mitglied der Genossenschaft sein. Falls Sie noch kein Mitglied sind sind, senden Sie und bitte den Mitgliedsantrag ausgefüllt zu.
- Sie senden uns den ausgefüllten Wasserversorgungsantrag zu. Gerne dürfen Sie uns den Mitgliedsantrag und den Wasserversorgungsantrag zusammen zusenden.
- Sie erhalten von uns eine Rechnung über Bauwasser, welche Sie bitte begleichen.
- Wir beauftragen eine Fachfirma den Bauwasseranschluss zu erstellen und in Betrieb zu nehmen.
Wie bekomme ich einen Hausanschluss?
- Sie müssen als Eigentümer Mitglied der Genossenschaft sein. Falls Sie noch kein Mitglied sind sind, senden Sie und bitte den Mitgliedsantrag ausgefüllt zu.
- Sie senden uns den ausgefüllten Wasserversorgungsantrag zu.
- Sie lassen die Wasserleitung in das Objekt sowie die Installation im Haus fachgerecht erstellen. Dabei sind die technischen Details zum Wasseranschluss (s.u.) zu beachten.
- Sie informieren uns mindestens 3 Wochen vor der geplanten Inbetriebsetzung bzw. dem Umschluss des Bauwasseranschlusses.
- Wir liefern Ihnen einen Zähler der Ihrerseits fachgerecht eingebaut wird. Wir behalten uns das Recht vor die Ausführungen während oder nach dem Einbau zu kontrollieren.
- Der Umschluss bzw. Öffnunge des Hausanschlussschiebers wird von uns beauftrag.
Technische Details zum Wasseranschluss
- Welcher Zählertypen werden verbaut?
- Grundsätzlich sind nur Waagerechte Zählerplätze mit Traverse für eine Zählerbaulänge von 190mm und einer Nennweite DN20 zulässig. Durch die Vermeidung einer Zählertypenvielfalt können wir günstige Preise erreichen die auch Ihnen als Genossenschaftsmitglied zugute kommen.
- Ich benötige aber einen speziellen Zähler! Sollten Sie dennoch Sonderzähler wünschen ist das schriftlich mit uns abzustimmen. Wir behalten uns dann auch Sonderpreise vor.
- Benötige ich einen Druckminderer?
- Nein. Da wir im Normalbetrieb einen Wasserdruck ≤ 5 bar am Wasserwerksausgang liefern und zusätzlich ein Überdruckventil mit 6 bar betreiben ist ein Druckminderer nicht notwendig.
- Benötige ich eine Wasseraufbereitung?
- Nein. Unser Wasser entspricht der Trinkwasserverordnung. Der Härtebereich ist „weich“ (Gesamthärte 7,2 °dH).
- Benötige ich einen Wasserfilter?
- Das empfehlen wir gemäß DVGW-Vorgaben. Weiterhin empfehlen wir aus Kostengründen Rückspülbare Filter die auch regelmäßig (je Wasserdurchsatz alle 3 bis 6 Monate) gespült werden sollten. Soweit möglich empfehlen wir der Außenwasseranschluss vor dem Filter abzuzweigen um z.B. nach Netzspülungen den Filter gezielt umgehen zu können.
Mitgliedschaft
- Muss ich Mitglied der Genossenschaft sein?
- Ja, wenn Sie als Eigentümer einer Immobilie an das Wassernetz der Genossenschaft angeschlossen werden möchten. Wenn Sie Mieter sind ist Ihr*e Vermieter*in Mitglied der Genossenschaft und die Wasserabrechnung erfolgt ziwschen Ihnen und dem Vermieter
- Muss ich je Immobilie ein Genossenschaftsanteil erwerben?
- Nein, es ist nur eine Mitgliedschaft mit einem Genossenschaftsanteil notwendig.
- Wie funktioniert das mit Eigentumswohnungen?
- Hier kann gewählt werden ob die WEG oder jeder Eigentümer Genossenschaftsmitglied werden kann. Siehe dazu speziellen Ausführungen
Kosten
Welche Kosten kommen auf mich zu? Siehe dazu auch unsere Wasserlieferordnung sowie die Satzung.
- Genossenschaftsanteil
- Um Mitglied zu sein muss mindestens ein Genossenschaftsanteil von 50 EUR erworben werden. Wird die Mitgliedschaft aufgegeben wird dieser Anteil zurückerstattet.
- Verlorener Zuschuß
- Für jede Wohn- oder Gewerbeeinheit 1.000 EUR, jede zusätzliche Einheit 500 EUR
- Bauwasser
- Die Erstellung des Bauwasseranschlusses im Neubaugebiet wird mit 200 EUR netto berechnet.
Der Wasserverbrauch wird pauschal (d.h. ohne Zähler) abgerechnet und beträgt 60 EUR netto.
Damit betragen die Gesamtkosten für den Bauwasseranschluss 260 EUR netto. Bei derzeit 7% USt betragen die Kosten damit 278,20 EUR brutto.
Warum ist unser Trinkwasser in Schülp im Vergleich zu anderen Versorgern so günstig?
Zur Trinkwasserversorgung in Schülp wurde 1913 eine Genossenschaft gegründet. Es handelt sich um eine allgemeine Selbsthilfegruppe. Entscheidungen werden auf Grundlage der von den Mitgliedern beschlossenen Satzung und Wasserlieferordnung getroffen.
Vorstand und Aufsichtsrat und einige Mitarbeiter arbeiten ehrenamtlich, andere erhalten eine geringe Aufwandsentschädigung. Folglich fallen nur geringe Personalkosten an.
Von dem kosten- und verantwortungsbewusstem Handeln der Verantwortlichen profitieren so alle Mitglieder.
Wie häufig wird unser Trinkwasser untersucht?
Auf Grund unserer täglichen Trinkwasserabgabemenge > 3m³ und < 1000m³ sind im Jahr gemäß Trinkwasserverordnung 4 routinemäßige Untersuchungen und 1 periodische Untersuchung des Wassers durchzuführen. Während die Probe für die periodische Untersuchung im Wasserwerk genommen wird, lassen wir die Proben für die routinemäßigen Untersuchungen neuerdings nach Vorgabe des Gesundheitsdienstes des Kreises Rendsburg-Eckernförde in öffentlichen Einrichtungen nehmen.
Gemäß dem Bewilligungsbescheid zur Grundwasserentnahme des Landes Schleswig-Holstein vom 24. Juli 1990 lassen wir das geförderte Rohwasser unserer Brunnen jährlich chemisch untersuchen.
Zusätzliche Proben senden wir vorsorglich an das Labor nach Eingriffen in das System, z.B. nach Arbeiten im Wasserwerk, und lassen diese mikrobiologisch untersuchen.
Welcher Härtegrad hat unser Trinkwasser?
Am 05. Mai 2007 trat die Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes in Kraft. Hierin werden die Härtebereiche wie folgt definiert:
Weich weniger als 8,4 °dh
Mittel 8,4 bis 14 °dh
Hart mehr als 14 °dh
Der Härtegrad unseres Wassers kann unter dem Menuepunkt Wasser, Qualitätsnachweis im Ergebnis der jeweiligen Periodischen Trinkwasseranalyse gefunden werden
Welche Aufgaben fallen im Wasserwerk?
Neben den von uns geplanten Instandhaltungsmaßnahmen fallen betriebliche Arbeiten an, die einen möglichst störungsfreien Betrieb gewährleisten sollen. Als Vorgabe dienen die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Es wurden Arbeitslisten erarbeitet, in denen die Durchführung der Tätigkeiten nachweislich protokolliert wird. Aufgelistet sind Tätigkeiten, die täglich, wöchentlich, 14 tägig, halbjährlich oder nach Bedarf durchzuführen sind.
Zusätzlich gilt es, Vorgaben des Bewilligungsbescheides zur Grundwasserentnahme des Landes Schleswig-Holsteins zu erfüllen. Dafür werden täglich div. Betriebsdaten erfasst sowie die Zählerstände unserer Rohwasserförderung abgelesen und zusammen mit den wöchentlich ermittelten Werten der Pegelstände unserer Brunnen in einem Betriebsbuch geführt.
Ist unser Wasserwerk ständig besetzt?
Nein. Die Einrichtungen in unserem Wasserwerk arbeiten automatisch.
Aus Sicherheitsgründen und zur Protokollierung der Zählerstände und der Gerätelaufzeiten sucht der betriebsführende Mitarbeiter das Wasserwerk allerdings täglich auf.
Wie wird eine Störung im Wasserwerk erkannt?
Störungen im Wasserwerk signalisiert eine gelbe Blinkleuchte am Gebäude, deren Signal von aufmerksamen Bürger/innen an uns weitergeleitet wird.
Die Signalleuchte wird durch eine Sammelstörmeldung aktiviert, die aus 24 Einzelstörmeldungen gebildet wird.
Wie wird bei einer Störung im Wasserwerk vorgegangen?
Nach der Störungsmeldung suchen wir das Wasserwerk auf. Die Störungsursache wird in der Regel auf einem Störmeldetableau angezeigt, so dass entsprechend reagiert werden kann.
Unsere Steuerung ist redundant aufgebaut.
Normalerweise werden die Drücke zur Steuerung der Pumpen über elektronische Drucksensoren erfasst und an die entsprechenden Komponenten weitergeleitet. Bei Ausfall der elektronischen Sensoren können die Pumpen durch Umschalten auf Notbetrieb über zusätzlich eingebaute mechanische Drucksensoren gesteuert werden.
Selbst bei Ausfall aller Steuerelemente ist eine automatische Notsteuerung des Wasserwerkes durch Aktivierung einer dritten Steuerungsebene gegeben.
Bei längerem Ausfall der Netzversorgung ist durch die Inbetriebnahme des Notstromaggregates die Versorgung mit Trinkwasser in Schülp begrenzt gesichert.
Wird unser Wasserwerk durch eine Behörde geprüft?
Unser Wasser wird, wie oben beschrieben, gemäß der Trinkwasserverordnung regelmäßig durch ein zertifiziertes Labor geprüft. Eine Kopie der Prüfungsergebnisse wird dem Gesundheitsamt zugesandt.
Gemäß §18 und §19 der Trinkwasserverordnung führt der Gesundheitsdienst des Kreises Rendsburg-Eckernförde regelmäßig Überprüfungen des Wasserwerkes, der Sicherheitseinrichtungen und der Dokumentationen durch.
Der TÜV NORD prüft in regelmäßigen Abständen unserer drei Druckbehälter sowie die Überdruckventile.
Wie häufig werden die Filter im Wasserwerk gespült?
Die Filter werden nach Bedarf gespült. Das Spülen der Filter wird erforderlich, wenn ein Filterdifferenzdruck von z.B. von >200 mbar bei Betrieb von Brunnen 5 abgelesen wird. Der Differenzdruck ist abhängig von der Rohwasser-Durchflussmenge. In der Regel wird im Sommer wöchentlich und bei weniger Verbrauch im Winter 14 tägig gespült.
Das Spülen der beiden Filter erfolgt nach einem ausgearbeiteten Filter-Spülplan und nimmt etwa zwei Stunden Zeit in Anspruch.
Wie häufig werden die Leitungen im Dorf gespült?
Das Leitungsnetz wird regelmäßig ein bis zweimal im Jahr gespült.
Gespült wird nach einem Spülplan durch Öffnen von ausgesuchten Hydranten nacheinander an verschiedenen Stellen im Dorf bzw. an der Lotsenstation.
Sind die Leitungsquerschnitte der Versorgungsleitungen für weitere Bebauungsgebiete ausreichend?
Unser Leitungsnetz ist ausgelegt für die sichere Versorgung unserer jetzigen Mitglieder.
Das Netz wurde in der Vergangenheit bei Zuwachs durch neue Bebauungsgebiete angepasst.
Die Kosten für erforderliche Netzverstärkungen hatte stets der Verursacher zu tragen.
Inzwischen stoßen wir bei der Trinkwasserversorgung unserer jetzigen Mitglieder mit unserem Wasserwerk an Grenzen. Schon in den letzten Jahren haben wir an trockenen Tagen über Stunden mehr Wasser abgegeben als unsere Brunnenpumpe fördern und unsere Filter verarbeiten konnten. Noch können wir den Mehrbedarf dann über unseren Reinwasserbehälter kompensieren.
Wie hoch ist der Leitungsdruck im Netz?
Der Druck im Leitungsnetz ist nicht konstant, denn er hängt von der jeweiligen Abnahmemenge ab. Aufgebaut wird der Druck im Normalbetrieb (4,5 bis 3,9 bar) über unsere Reinwasserdruckpumpen 1 und 2. Gesteuert werden die Pumpen durch einen Prozessanzeiger, der die Signale vom elektronischen Drucksensor aufnimmt und entsprechend der parametrierten Ein/Aus Schaltpunkte die Pumpen schaltet.
Zwei Druckkessel je 3000 l stabilisieren den jeweiligen Druck.
Welche Maßnahmen muss ich als Hauseigentümer/Mieter bei längerer Abwesenheit in meiner Haus-Trinkwasser-Installation selbst durchführen?
Die Deutsche Trinkwasserverordnung (2012) gilt nicht nur für den Wasserversorger sondern auch für die Hauseigentümer/Mieter, die das Rohrleitungsnetz die sogenannte Trinkwasser-Installation im Gebäude betreiben.
Die Trinkwasserinstallation muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik nach EN 806-5 betrieben werden. Dazu gehören auch folgende Maßnahmen bei Nichtbenutzung.
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Nutzerseitige Maßnahmen an Trinkwasser-Installationen unmittelbar vor und nach |
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Zeiten längerer Abwesenheit nach EN 806-5:2012 |
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Dauer der |
Maßnahmen zu Beginn |
Maßnahmen bei Rückkehr |
Abwesenheit |
der Abwesenheit |
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4 und mehr Stunden, |
keine |
Stagnationswasser ablaufen lassen |
bis 2 Tage |
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mehrere Tage |
Wohnung Schließen der |
Öffnen der Stockwerksarmatur |
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Stockwerksabsperrung |
Wasser 5 Min. fließen lassen |
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Einfamilienhaus Schließen der |
Öffnen der Absperrarmatur |
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Absperrarmatur hinter dem Zähler |
Wasser 5 Min. fließen lassen |
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mehr als 4 Wochen |
Wohnung Schließen der |
Öffnen der Stockwerksarmatur |
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Stockwerksabsperrung |
Spülen Trinkwasser-Installation |
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Einfamilienhaus Schließen der |
Öffnen der Absperrarmatur |
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Absperrarmatur hinter dem Zähler |
Spülen Trinkwasser-Installation |
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mehr als 6 Monate |
Einfamilienhäuser: Schließen der |
Öffnen der Hauptabsperrarmatur, |
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Hauptabsperrarmatur, Entleeren |
Spülen Trinkwasser-Installation |
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der Leitungen (Frostschutz) |
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Absperren der Zulaufleitung |
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mehr als 1 Jahr |
Anschlussleitung vom Wasserver- |
Benachrichtigung des Wasserver- |
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sorger abtrennen lassen |
sorgers, Wiederanschluss |
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selten genutzte Anlagenteile, wie z.B. Gästezimmer, Garagen oder Kelleranschlüsse |
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regelmäßig, mindestens monatlich spülen |